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AG Stuttgart, 01.02.2021 - 46 C 3694/20 |
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- Drs-Bund, 03.01.2013 - BT-Drs 17/12051
Auszug aus AG Stuttgart, 01.02.2021 - 46 C 3694/20
In dem Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012 des deutschen Bundestages beschreibt dieser eine Pandemie durch einen, dem jetzigen Sars-CoV-2 Virus ähnelnden, Virus als ein Ereignis, das statistisch in der Regel einmal in einem Zeitraum von 100 bis 1.000 Jahre eintritt und charakterisiert diesen entsprechend als lediglich bedingt wahrscheinlich (Bundestag Drucksache 17/12051, Seite 56). - BGH, 19.12.2002 - VII ZR 101/02
Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Unrichtigkeit; Begriff der …
Auszug aus AG Stuttgart, 01.02.2021 - 46 C 3694/20
Der Frage der Erstattungsfähigkeit der Desinfektionskosten kommt eine grundsätzliche Bedeutung zu, da es sich hierbei um eine klärungsbedürftige Frage handelt, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Vgl.: BGHZ 151, 221 = 2002, 3029; BGH NJW 2002, 2957; NJW 2003, 65; NJW 2003, 831; NJW 2003, 1943; NJW 2003, 2319). - BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
Auszug aus AG Stuttgart, 01.02.2021 - 46 C 3694/20
Der Frage der Erstattungsfähigkeit der Desinfektionskosten kommt eine grundsätzliche Bedeutung zu, da es sich hierbei um eine klärungsbedürftige Frage handelt, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Vgl.: BGHZ 151, 221 = 2002, 3029; BGH NJW 2002, 2957; NJW 2003, 65; NJW 2003, 831; NJW 2003, 1943; NJW 2003, 2319).
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus AG Stuttgart, 01.02.2021 - 46 C 3694/20
Der Frage der Erstattungsfähigkeit der Desinfektionskosten kommt eine grundsätzliche Bedeutung zu, da es sich hierbei um eine klärungsbedürftige Frage handelt, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Vgl.: BGHZ 151, 221 = 2002, 3029; BGH NJW 2002, 2957; NJW 2003, 65; NJW 2003, 831; NJW 2003, 1943; NJW 2003, 2319). - BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus AG Stuttgart, 01.02.2021 - 46 C 3694/20
Der Frage der Erstattungsfähigkeit der Desinfektionskosten kommt eine grundsätzliche Bedeutung zu, da es sich hierbei um eine klärungsbedürftige Frage handelt, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Vgl.: BGHZ 151, 221 = 2002, 3029; BGH NJW 2002, 2957; NJW 2003, 65; NJW 2003, 831; NJW 2003, 1943; NJW 2003, 2319). - BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93
Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der …
Auszug aus AG Stuttgart, 01.02.2021 - 46 C 3694/20
Adäquanz ist dabei nur gegeben, wenn ein Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der fraglichen Art herbeizuführen (…vgl. BGH, Urteile vom 11. Januar 2005 - X ZR 163/02, aaO, juris Rn. 16;… vom 18. Dezember 1997 - VII ZR 342/96, BauR 1998, 330, 331, juris Rn. 9; vom 4. Juli 1994 - || ZR 126/93, NJW 1995, 126, 127, juris Rn. 15). - BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02
Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist
Auszug aus AG Stuttgart, 01.02.2021 - 46 C 3694/20
Adäquanz ist dabei nur gegeben, wenn ein Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der fraglichen Art herbeizuführen (vgl. BGH, Urteile vom 11. Januar 2005 - X ZR 163/02, aaO, juris Rn. 16;… vom 18. Dezember 1997 - VII ZR 342/96, BauR 1998, 330, 331, juris Rn. 9;… vom 4. Juli 1994 - || ZR 126/93, NJW 1995, 126, 127, juris Rn. 15). - BGH, 18.12.1997 - VII ZR 342/96
Abwälzung der Schadensersatzpflicht des Hauptunternehmers wegen verzögerter …
Auszug aus AG Stuttgart, 01.02.2021 - 46 C 3694/20
Adäquanz ist dabei nur gegeben, wenn ein Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der fraglichen Art herbeizuführen (…vgl. BGH, Urteile vom 11. Januar 2005 - X ZR 163/02, aaO, juris Rn. 16; vom 18. Dezember 1997 - VII ZR 342/96, BauR 1998, 330, 331, juris Rn. 9;… vom 4. Juli 1994 - || ZR 126/93, NJW 1995, 126, 127, juris Rn. 15). - BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02
Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen …
Auszug aus AG Stuttgart, 01.02.2021 - 46 C 3694/20
Der Frage der Erstattungsfähigkeit der Desinfektionskosten kommt eine grundsätzliche Bedeutung zu, da es sich hierbei um eine klärungsbedürftige Frage handelt, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Vgl.: BGHZ 151, 221 = 2002, 3029; BGH NJW 2002, 2957; NJW 2003, 65; NJW 2003, 831; NJW 2003, 1943; NJW 2003, 2319). - BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus AG Stuttgart, 01.02.2021 - 46 C 3694/20
Der Frage der Erstattungsfähigkeit der Desinfektionskosten kommt eine grundsätzliche Bedeutung zu, da es sich hierbei um eine klärungsbedürftige Frage handelt, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Vgl.: BGHZ 151, 221 = 2002, 3029; BGH NJW 2002, 2957; NJW 2003, 65; NJW 2003, 831; NJW 2003, 1943; NJW 2003, 2319).
- AG Bocholt, 19.09.2021 - 12 C 59/21 Ohne dieses Schadensereignis hätte das Fahrzeug des Klägers nicht repariert werden müssen, sodass auch keine Desinfektionskosten im Rahmen des Werkstattaufenthalts angefallen wären (so auch AG Stuttgart, Urt. v. 01.02.2021 - 46 C 3694/20;… LG Coburg, Urt. v. 28.05.2021 - 33 S 19/21).